Der Verordnungsgeber hat in der HOAI als kleinste Abrechnungseinheit die Leistungsphasen mit einer Bewertung versehen. Jedoch kommt in der Praxis immer wieder der Fall vor, dass eine Leistungsphase nicht vollständig erbracht oder beauftragt wird.
Für diesen Fall sieht §8 Abs.2 HOAI vor:
Werden nicht alle Leistungen einer Leistungsphase übertragen, so darf für die übertragenen Lei- stungen nur ein Honorar berechnet und vereinbart werden, das dem Anteil der übertragenen Leistungen an der gesamten Leistungsphase entspricht.
Das Gleiche gilt, wenn wesentliche Teile von Leistungen dem Auftragnehmer nicht übertragen werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 16.12.2004, Az: VII ZR 174/03) hat hierzu festgestellt:
Für die Bewertung nicht erbrachter Architektenleistungen eignen sich die Steinfort-Tabelle oder andere Bewertungstabellen als Orientierungshilfe.
Nachdem die sogenannte Steinfort-Tabelle nur das Leistungsbild Objektplanung Gebäude beinhaltet, und zudem bereits im Jahre 1981 aufgestellt wurde, habe ich für die wichtigsten Leistungsbilder
• Objektplanung Gebäude
• Objektplanung Freianlagen
• Objektplanung Ingenieurbauwerke
• Objektplanung Verkehrsanlagen
• Fachplanung Tragwerksplanung
• Fachplanung Technische Ausrüstung
eine neuartige grafische Darstellung der Teilleistungstabellen zusammengestellt. Diese sind über folgenden Link abzurufen:
http://www.hoai-gutachter.de/pdf/Teilleistungstabellen.pdf
Damit sind Sie in der Lage, mit einfachen Mitteln eine Bewertung von Teilleistungen dieser Leistungsbilder selbst vorzunehmen. Bitte beachten Sie, dass eine generelle Festlegung der Prozentsätze für jede Teilleistung nicht möglich ist. Aus diesem Grund wurden für die Teilleistungen nachfolgend auch Spannen in der Bewertung angegeben.
Die konkrete Bewertung ist immer bezogen auf den Einzelfall vorzunehmen. Im Zweifel kann die Unterstützung durch einen HOAI-Sachverständigen sinnvoll sein.
Dipl. Ing. (FH) Heinz Simmendinger
Sachverständiger für Architekten- und Ingenieurhonorare
www.HOAI-Gutachter.de