06. April 2010
Mindestschallschutz 2010 – die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) und DIN 4109
Maack, J.
In Bezug auf den Mindestschallschutz bezeichnen die allgemein anerkannten Regeln der Technik das von der überwiegenden Zahl der Fachleute als angemessen betrachtete Anforderungsniveau. Heute regelt DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ von 1989 die Anforderungen an den Schallschutz. Durch die baurechtliche Einführung der Norm werden diese zum gesetzlichen Mindestschallschutz. Das in der gegenwärtig vorliegenden Entwurfsfassung E DIN 4109, Ausgabe Oktober 2006 beschriebene Anforderungsniveau stimmt in weiten Bereichen nicht mit den a. a. R. d. T. überein. Im vorliegenden Beitrag werden Eckpunkte des Anforderungsniveaus zum Mindestschallschutz formuliert.