24. März 2011
Sicherung der Berufsbezeichnung Ingenieur und des akademischen Grades "Diplom-Ingenieur"
aus Stahlbau 3/2011
Das Landesparlament Mecklenburg-Vorpommern hat als erstes Bundesland seinen Universitäten und Hochschulen wieder ermöglicht, den Ingenieurabsolventen den akademischen Grad „Diplom-Ingenieur“ zu verleihen.
Die Ingenieurkammer Hessen (IngKH) begrüßt dies, weil damit Klarheit für die Voraussetzung zur Zuerkennung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ geschaffen wird.