DASt-Richtlinie 022
Einfacher und anwenderfreundlicher - DASt-Richtlinie 022 wurde überarbeitet
Seit dem Jahr 2009 ist die DASt-Richtlinie 022 für das Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen verbindlich anzuwenden. Im Juni 2016 wurde vom Deutschen Ausschuss für Stahlbau (DASt) eine überarbeitete Ausgabe der DASt-Richtlinie 022 veröffentlicht. Sie enthält praxisgerechte Vereinfachungen, ist anwenderfreundlicher geworden und regelt nun auch das Feuerverzinken bei Temperaturen von 530 ˚C bis 620 ˚C. Bisherige zusätzliche Einschränkungen zur Kaltumformung vor dem Feuerverzinken wurden aufgehoben.
Die DASt-Richtlinie 022 gilt wie bisher für das Feuerverzinken von tragenden, vorgefertigten Stahlbauteilen, die entsprechend DIN EN 1993 und DIN EN 1090 bemessen und gefertigt sind. Dies sind neben „schweren“ Stahlkonstruktionen auch leichte Konstruktionen wie Treppen, Balkone, Geländer oder Carports sowie kleinere Metallbauartikel, beispielsweise Absturzsicherungen. Die DASt-Richtlinie 022 muss zudem angewendet werden, wenn in anderen Regelwerken (z.B. ZTV-ING) darauf Bezug genommen wird. Die Richtlinie ergänzt weiterhin die Norm DIN EN ISO 1461 „Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken)“ und die Norm DIN EN ISO 14713 „Leitfäden und Empfehlungen zum Schutz von Eisen- und Stahlkonstruktionen vor Korrosion – Zinküberzüge“.
Die wichtigsten Änderungen und Vereinfachungen der neuen „DASt 022” im Überblick:
- Die DASt-Richtlinie 022 wurde an die Erfordernisse der EN 1090 angepasst. So ist die maximale Oberflächenhärte von Schnittflächen nun beispielsweise nach EN 1090 zu fertigen.
- Im Bereich der Konstruktions- und Detailklassen wurde das Spektrum der verwendbaren Stahlwerkstoffe um den Werkstoff S500 erweitert. Die DASt-Richtlinie 022 gilt nun für S235, S275, S355, S420, S450, S460 und S500 nach DIN EN 10025 Teil 1 bis 4 sowie für vergleichbare Stähle nach DIN EN 10210 und DIN EN 10219. Zudem wurde die Anzahl der relevanten Details der Detailklassen verringert.
- Die alte DASt-Richtlinie 022 beschränkte den Kaltumformgrad vor dem Feuerverzinken auf kleiner als 2 Prozent. Diese Beschränkung wurde aufgehoben. Es sind nur noch die Mindestbiegeradien nach DIN EN 10025 und DIN EN 10219 in Abhängigkeit der eingesetzten Stahlsorte und Materialdicke zu beachten.
- Vereinfachende Überarbeitung der Grundsätze für konstruktive Gestaltung und Fertigung: Hervorzuheben ist hier, dass nun durch die Möglichkeit eines rechnerischen Nachweises für die kontrollierte Ausdehnung von Fachwerkkonstruktionen und Vierendeelträgern die Verfahrensprüfung für derartige Stahlbauteile entfallen kann. Die Verpflichtung zur Verfahrensprüfung entfällt zudem an schlaggeschnittenen Kanten untergeordneter Bauteile eines Tragwerkes, wie beispielsweise Fußplatten, Steifen oder Anschlussbleche.
- Das Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen bei Temperaturen von 530 ˚C bis 620 ˚C ist nun ebenfalls möglich.
- Feuerverzinkereien, die gemäß DASt-Richtlinie 022 verzinken, können den Mindestflussmittelgehalt bei der Vorbehandlung zum Feuerverzinken auf 350 g/l reduzieren. Fazit Die überarbeitete DASt-Richtlinie 022 schafft ein Fülle von Vereinfachungen für Stahl- und Metallbaukonstruktionen und gilt nun auch für Verzinkungstemperaturen von 530 ˚C bis 620 ˚C.
Weitere Informationen sowie die kostenlose Bestellung der Richtlinie unter www.dast022.de
(Quelle: Institut Feuerverzinken GmbH)