05. August 2010
Die neue VOB ist da: Was der Unternehmer wissen muss!
Jetzt heißt es umdenken: Die Neuausgabe 2009 der VOB löst endgültig die Ausgabe 2006 ab!
Von Prof. Dr. jur. Klaus Englert, TOPJUS-Rechtsanwälte, Ingolstadt
Ein wenig spät und damit vom Ausgabe-Jahr her schon etwas veraltet wurde nunmehr die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – kurz: VOB – auch für öffentliche Auftraggeber zum Pflicht-Bauvertragsinhalt in der Ausgabe 2009 (statt bislang 2006) durch den Bundesrat erhoben. Damit einher geht ein Umlernen der Paragraphenfolge der VOB Teil A, ein Umdenken bei den Regelungen des Teiles B und ein unbedingt notwendiges umfassendes Studium der Vorgaben des Teiles C. Denn es hat sich vieles verändert!