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Kurzfassung: | Verkaufen Sie eine Immobilie und der Veräußerungserlös reicht nicht aus, das Immobiliendarlehen zu tilgen, können Sie die Zinsen für das Restdarlehen als nachträgliche Schuldzinsen steuerlich geltend machen. Doch klappt das mit dem nachträglichen Schuldzinsenabzug auch dann, wenn der Kaufpreis in Raten zu zahlen ist? |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 41 (2018), Heft 12 |
Seite/n: | 11 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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