Titel: | Steuerrisiko Versandkosten |
Kurzfassung: | Viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren monatliche Sachbezüge bis zu einem Bruttowert von 44 Euro. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Der Benzingutschein, der Lottoschein oder der Bezug von Waren durch den Arbeitnehmer sind lohnsteuer- und sozialabgabenfrei. Doch bei der 44-Euro-Freigrenze gibt es ein Steuerrisiko. Die Rede ist von der Übernahme von Versandkosten durch den Arbeitgeber. |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 41 (2018), Heft 10 |
Seite/n: | 18-19 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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