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Kurzfassung: | Ermittelt ein Unternehmer seinen Gewinn nach der einfachen Einnahmen-Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG, least einen Firmenwagen und leistet eine sehr hohe Leasing-Sonderzahlung, kann er damit unbewusst ins Visier der Steuerprüfer kommen. Denn diese wittern hier ein unzulässiges Gestaltungsmodell. |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 41 (2018), Heft 10 |
Seite/n: | 12 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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