Titel: | Steuer trotz Entwicklungshilfe |
Kurzfassung: | Zwar gibt es in Deutschland für Handwerksbetriebe genügend Arbeit. Doch so mancher Handwerksbetrieb engagiert sich auch für soziale Projekte im Ausland. Schickt man einen Mitarbeiter zur Entwicklungshilfe ins Ausland, dürfte das nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs die Lohnsteuerprüfung auf den Plan rufen. |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 41 (2018), Heft 10 |
Seite/n: | 19 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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