Titel: | Kaufpreisminderung spart Steuer |
Kurzfassung: | Haben Sie eine Immobilie erworben und innerhalb der ersten beiden Jahre nach dem Kauf eine Kaufpreisminderung mit dem Verkäufer vereinbart, können Sie beim Finanzamt eine Reduzierung der Grunderwerbsteuer verlangen. Doch der Antrag muss innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 41 (2018), Heft 10 |
Seite/n: | 18 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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