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Kurzfassung: | Für die Ermittlung der Höhe einer Urlaubsrückstellung muss der Arbeitgeber das Jahresgehalt der Arbeitnehmer durch die Zahl der regulären Arbeitstage dividieren ohne Berücksichtigung von Urlaubstagen des Folgejahrs. |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft (2008), Heft 7 |
Seite/n: | 3 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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