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Kurzfassung: | In der Regel beschaffen sich die an einem Bauvorhaben beteiligten Unternehmen die erforderlichen Materialien selbst. Weisen diese Fehler auf, die dazu führen, dass die Leistung mangelhaft ist, ist die Haftungsfrage schnell geklärt: Der Unternehmer haftet für die von ihm besorgten und verarbeiteten Materialien selbst (Ausnahme: Der Bauherr hat die Materialien strikt vorgegeben und es liegt ein Systemfehler vor). |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft (2008), Heft 7 |
Seite/n: | 11 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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