Logo Ernst und Sohn

Vorschau

Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Tritt ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer seinen minderjährigen Kindern schenkweise, zivilrechtlich wirksam betrieblich veranlasste Darlehensforderungen gegen die GmbH ab, so sind die anschließenden Zinszahlungen der GmbH an die Kinder keine verdeckte Gewinnausschüttung und nicht dem Geschäftsführer zuzurechnen. Vielmehr mindern sie als normale Betriebsausgaben den Gewinn der GmbH. Das gilt auch, wenn die Kinder Gesellschafter der GmbH sind. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (Urteil vom 19.12.2007, Az: VIII R 13/05; Abruf-Nr. 080588 ).
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft (2008), Heft 7
 
Seite/n:     9
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



Ich möchte die Zeitschrift kennenlernen

Abonnenten des "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" können diesen Artikel kostenfrei downloaden.

Ich bin Abonnent

Als Abonnent der Zeitschrift "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" loggen Sie sich bitte mit Ihrer Kundennummer und PLZ ein.

Kundennummer


Postleitzahl