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Kurzfassung: | Der Bundesfinanzhof (BFH) rückt eine bereits seit 1. Januar 2002 geltende, aber kaum bekannte Haftungsnorm ins Bewusstsein aller Bauunternehmer: § 25d Umsatzsteuergesetz (UStG). Gleichzeitig nimmt er ihr in einem aktuellen Urteil ein wenig an Schärfe. |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft (2008), Heft 7 |
Seite/n: | 4 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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