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Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Der Bundesfinanzhof (BFH) rückt eine bereits seit 1. Januar 2002 geltende, aber kaum bekannte Haftungsnorm ins Bewusstsein aller Bauunternehmer: § 25d Umsatzsteuergesetz (UStG). Gleichzeitig nimmt er ihr in einem aktuellen Urteil ein wenig an Schärfe.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft (2008), Heft 7
 
Seite/n:     4
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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