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Kurzfassung: | Auftraggeber können von Auftragnehmern nicht in unbegrenzter Höhe Sicherheiten verlangen. Das Landgericht Wuppertal hat jetzt eine Grenze gezogen und überhöhte Sicherheitsverlangen des Auftraggebers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für unwirksam erklärt. |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft (2008), Heft 6 |
Seite/n: | 1 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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