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Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Auftraggeber können von Auftragnehmern nicht in unbegrenzter Höhe Sicherheiten verlangen. Das Landgericht Wuppertal hat jetzt eine Grenze gezogen und überhöhte Sicherheitsverlangen des Auftraggebers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für unwirksam erklärt.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft (2008), Heft 6
 
Seite/n:     1
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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