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Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Gute Nachrichten für Bauunternehmen kommen von Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. Das OLG hat klargestellt, dass ein Bauunternehmen seine Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten übertragen kann.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft (2008), Heft 6
 
Seite/n:     2
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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