Titel: | Sozialversicherung - Bauleiter einer Ein-Personen-Limited ist kein Arbeitnehmer |
Kurzfassung: | Manche Bauunternehmen beschäftigten auf Werkvertragsbasis Ein-Mann-Unternehmen mit der Projektierung der Montage von Bauwerken. Ist ein solcher Bauleiter für die Kalkulation, die eigenständige Abwicklung der Bauvorhaben sowie die Abnahme und Abrechnung der Gewerke zuständig, ist er selbstständig tätig, so das Landessozialgericht Hessen.. |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft (2008), Heft 6 |
Seite/n: | 2 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
Ich möchte die Zeitschrift kennenlernen
Abonnenten des "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" können diesen Artikel kostenfrei downloaden.
|
Ich bin AbonnentAls Abonnent der Zeitschrift "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" loggen Sie sich bitte mit Ihrer Kundennummer und PLZ ein. |