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Titel:     
 
Sozialversicherung - Bauleiter einer Ein-Personen-Limited ist kein Arbeitnehmer
 
Kurzfassung:     
 
Manche Bauunternehmen beschäftigten auf Werkvertragsbasis Ein-Mann-Unternehmen mit der Projektierung der Montage von Bauwerken. Ist ein solcher „Bauleiter“ für die Kalkulation, die eigenständige Abwicklung der Bauvorhaben sowie die Abnahme und Abrechnung der Gewerke zuständig, ist er selbstständig tätig, so das Landessozialgericht Hessen..
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft (2008), Heft 6
 
Seite/n:     2
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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