Autor(en): | Kluge, U. |
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Kurzfassung: | Anlagen, Anlagenteile und technische Schutzvorkehrungen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen Anforderungen aus verschiedenen nationalen Rechtsbereichen wie z. B. Wasserrecht, Baurecht, Arbeitsschutzrecht usw. erfüllen. Aufgrund der Verordnungen der Länder zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten und Bauarten muß sich das DIBt nunmehr z. B. auch mit den Themen "Fugenabdichtungssysteme, tragende Flächenabdichtungssysteme oder Beschichtungssysteme für Stahlbetonflächen in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU-Anlagen) wassergefährdender Stoffe" befassen. In den letzten Monaten wurden in diesen neuen Sachgebieten des Gewässerschutzes durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erteilt. Für das Sachgebiet Fugenabdichtungssysteme in LAU-Anlagen werden z. Z. Zulassungsgrundsätze für Fugendichtstoffe und Fugenbänder ausgearbeitet. Nachstehend wird über die neuen zugelassenen Produkte, wie auch über den Bearbeitungsstand der Entwürfe der Zulassungsgrundsätze für Fugenabdichtungssysteme in LAU-Anlagen berichtet. |
Erschienen in: | Bautechnik 77 (2000), Heft 12 |
Seite/n: | 920-931 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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