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Die Auflagerkonstruktion der Kronprinzenbrücke in Berlin wurde aus Stahlguß GS-13MnNi 6 4 hergestellt. Da dieser Werkstoff nach DIN 18800 nicht allgemein zur Verwendung bei Stahlbauten zugelassen ist, war eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich. Besondere Bedeutung erlangt dabei die Bewertung der unvermeidbaren Gußfehler. Zum einen waren maximal zulässige Fehlergrößen und -verteilungen zu definieren, zum anderen die Wirkung der Fehler auf die statische Festigkeit und die Lebensdauer bei Ermüdungsbelastung zu beurteilen. Zusätzlich zum herkömmlichen statischen Festigkeitsnachweis waren daher ein bruchmechanischer Nachweis auf der Basis des R6-Konzepts und ein Ermüdungsnachweis im Eurocode-Format mit Wöhlerlinien für den Werkstoff mit stahlgußtypischen Fehlstellen erforderlich.
 
Erschienen in:     Stahlbau 70 (2001), Heft 4
 
Seite/n:     251-257
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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