Author(s): | Jungwirth, D. |
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Abstract: | Die Öffentlichkeit und die Rechtsprechung sehen Risse in Betonbauten als Mangel an, der die Dauerhaftigkeit in Frage stellt. Alle am Bau Beteiligten sind daher aufgefordert, aufklärend zu wirken und widerspruchsfreie, aktualisierte Regeln der Technik zur Erfüllung der Anforderung an die Gebrauchsfähigkeit und die Standsicherheit zu formulieren. Für die Dauerhaftigkeit der Bauwerke ist in erster Linie eine ausreichend dicke und dichte Betondeckung erforderlich; das wird hauptsächlich durch die Ausführungsqualität sichergestellt. Erst an zweiter Stelle kommt die kontrollierte Rißbildung, die durch die Art des Entwurfs, der technologischen Maßnahmen und durch die Wahl der Bewehrung geprägt wird. Hierzu werden Anregungen gegeben; außerdem wird ein fortschrittliches Gesamtkonzept zur Rißbegrenzung durch Bewehrung für Last- und Zwangbean- spruchung vorgeschlagen. Die bisherigen Vorschriften DIN 1045 und 4227 werden einer kritischen Beurteilung unterzogen. |
Source: | Beton- und Stahlbetonbau 80 (1985), No. 7 |
Page/s: | 173-178 |
Language of Publication: | German |
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