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Autor(en):     
 
Wittmayr, H.
 
Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Der Beitrag zeigt, wie für den Bruchsicherheitsnachweis im Spannbetonbau nach den im Jahr 1977 gültigen Spannbetonrichtlinien die schlaffe Bewehrung berücksichtigt werden kann. Umgekehrt gilt in den meisten Fällen, daß bei ausreichender Bruchsicherheit auch die Rissebeschränkung erfüllt ist.
 
Erschienen in:     Beton- und Stahlbetonbau 72 (1977), Heft 2
 
Seite/n:     38-40
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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