Logo Ernst und Sohn

Vorschau

Autor(en):     
 
Noakowski, P.
 
Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Die Beanspruchung durch Zwang im Stahlbetonbau wird anhand einiger Beispiele erläutert: Wände auf starren Fundamenten infolge abfliessender Hydratationswärme, Stahlbetonschornsteine bei ungleichmässiger Temperaturverteilung, Massenbeton, Brückenkappen usw. Ausgehend von den Ursachen für Zwängungen, die sich in den meisten Fällen auf Behinderung von Verformungen infolge Schwinden oder eines Temperaturgradienten zurückführen lassen, werden Möglichkeiten der Vermeidung aufgeführt. Zum Beispiel durch eine eine entsprechende Vorbehandlung des Betons, Einteilung der Arbeitsfugen, Schaffung von möglichst zwängungsfreien Auflagerbedingungen. Zwängungen lassen sich jedoch konstruktiv nie ganz verhindern. Für diese Fälle schlägt der Verfasser ein Verfahren vor, um die Zwängungsspannungen im Beton abschätzen zu können und durch Wahl der entsprechenden Bewehrung die Beschränkung der Rissbreite und damit die Gebrauchstüchtigkeit zu gewährleisten.
 
Erschienen in:     Beton- und Stahlbetonbau 75 (1980), Heft 4
 
Seite/n:     77-82, 120-125
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



Ich möchte den Artikel kaufen

Diesen Artikel können Sie für 25 € als PDF (1.85 MB) erwerben.
Das PDF kann gelesen, gedruckt und gespeichert werden.
Eine Vervielfältigung und Weiterleitung an Dritte ist nicht gestattet.


Um die Kosten für den Beitrag anzufragen und das PDF ggf. zu bestellen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an marketing@ernst-und-sohn.de. Sie können dafür auch den folgenden Button verwenden.

Anfrage stellen

Ich möchte "Beton- und Stahlbetonbau" abonnieren

Dieser Beitrag ist in der Zeitschrift "Beton- und Stahlbetonbau" erschienen. Sie möchten die Zeitschrift näher kennenlernen? Dann bestellen Sie doch ein kostenloses Probeheft der aktuellen Ausgabe oder informieren sich über Inhalt, Preise und alles Weitere auf unserer Website.


Preise inkl. MwSt. und inkl. Versand. Preise für 2017/2018.
€ Preise gelten ausschließlich für Deutschland. Änderungen und Irrtum vorbehalten.