Logo Ernst und Sohn

Vorschau

Autor(en):     
 
Jedamzik, H.-W.
 
Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Die Schlankheit von Stahlsteindecken ist nach den z. Z. geltenden Bestimmungen in gleicher Weise zu bemessen wie die von Stahlbetondecken. Maßgebend ist die DIN 1045. Vergleichsuntersuchungen zwischen Stahlbeton- und Stahlsteindecken haben gezeigt, daß aufgrund sehr geringer plastischer Verformungsanteile des Ziegelmaterials das Durchbiegungsverhalten der Ziegeldecken unter Dauerlast wesentlich günstiger ist. Unmittelbar nach Aufbringen der Belastung sind die elastischen Durchbiegungen der Ziegeldecken zwar größer, der verzögert elastische und plastische Verformungsanteil der Stahlbetondecken bewirkt jedoch bereits ca. 3 Monate nach Einbau einen Ausgleich der Durchbiegungen. Dabei ist festzuhalten, daß elastische Deckendurchbiegungen, die beim Aufmauern leichter Trennwände entstehen, keine Risse in der Wand verursachen können. Schädlich sind hingegen plastische Durchbiegungen. Aus diesen Untersuchungen kann die Forderungs abgeleitet werden, daß Stahlsteindecken aufgrund ihrer Materialeigenschaften abweichend von DIN 1045 auch bei aufstehenden Trennwänden mit eine Schlankheit 1/35 bemessen werden dürfen.
 
Erschienen in:     Bautechnik 73 (1996), Heft 10
 
Seite/n:     711-718
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



Ich möchte den Artikel kaufen

Dieser Artikel steht aktuell nicht als Download zur Verfügung.
Wir digitalisieren diesen selbstverständlich gerne auf Anfrage, bitte geben Sie hierfür Ihr E-Mail-Adresse ein. Sie erhalten von uns eine Nachricht, sobald der Artikel als Download bereit steht. Bitte beachten Sie, dass dies bis zu sieben Werktage dauern kann.

Einen digitalisierten Artikel können Sie für 25 € als PDF herunterladen.
Das PDF kann gelesen, gedruckt und gespeichert werden.
Eine Vervielfältigung und Weiterleitung an Dritte ist nicht gestattet.


Anfrage stellen

Ich möchte "Bautechnik" abonnieren


Preise inkl. MwSt. und inkl. Versand. Preise für 2017/2018.
€ Preise gelten ausschließlich für Deutschland. Änderungen und Irrtum vorbehalten.