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Betriebe, die geschweißte Stahlkonstruktionen oder Teile davon herstellen, müssen eine bestimmte Güte der Schweißarbeiten sicherstellen und einen Eignungsnachweis besitzen, der von den anerkannten Stellen erteilt wird. Zur Erteilung des Eignungsnachweises ist eine Betriebsprüfung erforderlich, die sich auf Werkstatt, schweißtechnische Maschinen und Fähigkeit des schweißtechnischen Personals bezieht. Im Aufsatz werden einige interessante Punkte der Betriebsprüfung erörtert. Ein Problem ist die Forderung von Materialzeugnissen mit Angabe der chemischen Analyse und der mechanischen Eigenschaften. Weitere Themen sind die gütemäßige Einstufung von Schweißverbindungen im Stahlbau, die Zusammenbautoleranzen, das Schweißen in kaltgeformten Zonen und das Problem des Terrassenbruchs. Betriebe, die besondere Stähle verschweißen, können den Eignungsnachweis erweitern lassen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
 
Erschienen in:     Stahlbau 53 (1984), Heft 9
 
Seite/n:     260-266
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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