Autor(en): | Fingerloos, Frank; Hegger, Josef |
Titel: | |
Kurzfassung: | Im Dezember 2015 ist eine A1-Änderung [1] zum deutschen Nationalen Anhang [2] des Teils 1-1 von Eurocode 2 [3] veröffentlicht worden. Die Änderung betrifft die zwei Themen Dauerhaftigkeit von tausalzbeanspruchten Verkehrsflächen (insbesondere Parkdecks) und Ansatz der wirksamen Betonzugfestigkeit bei der Ermittlung der Mindestbewehrung zur Begrenzung der Rissbreite bei früher Rissbildung. Beiden Sachverhalten ist eine mehrjährige Diskussion in Fachkreisen vorausgegangen. Der Beitrag soll die Hintergründe der Änderungen und deren Folgen für die Praxis erläutern. Explanations of amendment of the German National Annex to Eurocode 2 An A1-Amendment [1] of the German National Annex [2] of Eurocode 2, Part 1-1 [3] has been published in December 2015. The amendment affects the two topics durability of traffic areas under chloride exposure (especially parking levels) and assumption of the effective concrete tensile strength at calculation of the minimum reinforcement for crack control due to early cracking. According these two topics a multiannual discussion in expert forums was foregone. This paper should explain the background of the changes and the consequences for the practice. |
Erschienen in: | Beton- und Stahlbetonbau 111 (2016), Heft 1 |
Seite/n: | 2-8 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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