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Abstract:     
 
Ein Dauerbrennerthema in der Bauwirtschaft ist die Frage, wie § 13b UStG zu handhaben ist und was Baufirmen zu beachten haben, um insbesondere nichts falsch zu machen. Noch komplizierter machen zahlreichen Änderungen in alle Richtungen die praktische Anwendung für Baufirmen, die bekanntlich in der Regel nicht zugleich den Kenntnisstand von Steuerberatungskanzleien haben. Eine weitere solche Änderung steht jetzt vor der Türe: Durch das so genannte Kroatien-Anpassungsgesetz, das zum 25.7.2014 verkündet wurde, hat der Gesetzgeber die alten Spielregeln zur Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG wieder eingeführt. Doch diesmal übernehmen die Finanzämter die Entscheidung, ob die Steuerschuldnerschaft greift oder nicht.
 
Source:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 37 (2014), No. 10
 
Page/s:     13-14
 
Language of Publication:     German



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