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Kurzfassung: | § 13b UStG - ein Sonderproblem der Bauwirtschaft, das immer wieder für Fragezeichen und Unsicherheiten sorgt. Das Bundesfinanzministerium hat nun offiziell Stellung zu den neuen Vorgaben des Bundesfinanzhofs im Urteil vom 22.8.2013 (Az. V R 37/10) zur Anwendung der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen bezogen. Die neue Sichtweise des Bundesfinanzhofs wird von der Finanzverwaltung übernommen. Was das bedeutet, erfahren Sie in den folgenden Passagen. |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 37 (2014), Heft 5 |
Seite/n: | 22 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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