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Abstract: | Weist ein Bauunternehmer in einer Rechnung versehentlich Umsatzsteuer aus, obwohl er beispielsweise eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt, muss er diese Umsatzsteuer nach § 14c UStG ans Finanzamt bezahlen. Es ist unter bestimmten Voraussetzungen jedoch eine Rechnungsberichtigung möglich. |
Source: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 36 (2013), No. 12 |
Page/s: | 18 |
Language of Publication: | German |
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