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Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Bei Betriebsprüfungen oder Umsatzsteuersonderprüfungen in der Baubranche sind die Prüfer des Finanzamts vor allem an Eingangsrechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer interessiert. Doch es wird nicht nur geprüft, warum § 13b UStG nicht angewandt wurde. Im Fokus liegt die Suche nach Rechnungsausstellern, die in Wirklichkeit nur Scheinunternehmer oder bloße Rechnungsschreiber sind. Werden solche Eingangsrechnungen gefunden, kippt der Vorsteuerabzug.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 36 (2013), Heft 5
 
Seite/n:     19
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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