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Autor(en):     
 
Arnold, A.; Kapphahn, G.; Riepe, N.; Steffens, K.
 
Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Dem Betreiber eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage obliegt die verantwortliche Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht. Er muss Vorkehrungen gegen voraussehbare Gefahrenquellen treffen. Die Verpflichtung umschließt sowohl den eigenen Betrieb als auch die Umwelt. Der hier geschilderte Fall einer vorsorgenden Klärung der Tragsicherheit von vorgeschädigten Flüssigkeitssilos ist bemerkenswert wegen seiner Komplexität, des eingeschlagenen Lösungsweges und des Ergebnisses.
 
Erschienen in:     Bautechnik 86 (2009), Heft 2
 
Seite/n:     84-93
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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