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Kurzfassung: | Bauen im Bestand ist eine anspruchsvolle Aufgabe für alle am Bau Beteiligten. Maßnahmen wie Sanierungen, Modernisierungen, Instandsetzungen, Umbauten und Erweiterungsbauten machen zwischenzeitlich mehr als die Hälfte des Bauvolumens im Hochbau aus. Und sie sind oft weit mehr als eine reine Reparatur: Sie tragen zur Werterhaltung oder sogar zur Wertsteigerung der jeweiligen Objekte bei. Energetische Optimierungen führen zur Senkung der Energiekosten und leisten einen Beitrag zum Umweltschutz. Gerade im Bestand gibt es diesbezüglich große Potentiale. Werden Maßnahmen im Bestand durchgeführt, so ist seit Februar 2002 die Energieeinsparverordnung (EnEV) anzuwenden. Die EnEV wurde überarbeitet, um die europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in deutsches Recht umzusetzen. Zwar waren weite Bereiche bereits abgedeckt, zur vollständigen Umsetzung wurden jedoch zusätzliche Aspekte in die Verordnung aufgenommen. Dies betrifft insbesondere Energieausweise für den Gebäudebestand, den Aushang von Energieausweisen in öffentlichen Gebäuden, die Berücksichtigung von Klimaanlagen und die Pflicht, bei Gebäuden mit einer Nutzfläche von über 1000 m2 zu prüfen, inwieweit alternative Energiesysteme eingesetzt werden können. Neben strukturellen und begrifflichen Anpassungen ist die getrennte Betrachtung von Wohn- und Nichtwohngebäuden eine wesentliche nderung. Seit 1. Oktober 2007 ist die neue EnEV gültig. Im Folgenden werden die Neuerungen, die sich aus der Überarbeitung der EnEV für das Bauen im Bestand ergeben, aufgeführt. |
Erschienen in: | Mauerwerk 12 (2008), Heft 5 |
Seite/n: | 261-264 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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