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Kurzfassung: | In der Praxis kommt es häufig vor, dass Auftragnehmer Vorsteuer-Erstattungsansprüche abtreten. Dabei stellt das leistende Unternehmen seinem Auftraggeber die ausgeführten Leistungen mit Umsatzsteuerausweis in Rechnung. Dieses „Finanzierungsmodell“ hakt, wenn der Auftraggeber insolvent wird. Das zeigt ein Fall vor dem Finanzgericht München. |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft (2008), Heft 6 |
Seite/n: | 3 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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