Author(s): | Gierga, M.; Kieker, J. |
Title: | |
Abstract: | Mit der seit 1. Februar 2002 gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) ergibt sich, daß neben den architektonischen Aspekten und den baulichen Komponenten auch die anlagentechnischen Einflüsse und energieversorgungstechnischen Gegebenheiten im öffentlich-rechtlichen Nachweis zu bewerten sind. Die neuen Anforderungen sollen den Heizenergiebedarf für die Beheizung der Gebäude und die Warmwasserbereitung reduzieren und den dazu notwendigen Primärenergiebedarf begrenzen. Ein Jahr der Anwendung der EnEV zeigt Planern und Bauschaffenden, daß hinsichtlich der Ausführung der Gebäudehülle keine grundsätzlich neuartigen Konstruktionen auftreten, wohl aber in einigen Details, vor allem zu den Wärmebrücken und der Luftdichtheit sorgfältige Ausführungen erforderlich werden. Da der überwiegende Anteil der Außenwandkonstruktionen des Wohnungsbaus in Mauerwerksbauweise erstellt wird, soll dieser Beitrag die Konsequenzen der EnEV für diese Ausführungen aufzeigen. |
Source: | Mauerwerk 7 (2003), No. 4 |
Page/s: | 112-122 |
Language of Publication: | German |
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