Author(s): | Baumeister, H. |
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Abstract: | Immer wieder kommt es zu Meinungsverschiedenheiten, wenn Öffnungen über Eck im Verblendmauerwerk abgerechnet werden. Der Bauunternehmer berechnet die Öffnungen je Wandseite und übermißt bei seiner Abrechnung Öffnungen, die kleiner 2,5 m2 sind. Der Bauherr bzw. sein Architekt teilt diese Meinung nicht, zumal bei größeren Bauvorhaben bei Anerkennung nicht selten Mehrkosten in Höhe einer fünfstelligen Summe zu verbuchen sind. Einig sind sich die Parteien, daß gemäß VOB/C abgerechnet werden soll. Beim Nachlesen der maßgebenden Norm finden sie hinsichtlich ihres Problems jedoch keine direkten eindeutigen Aussagen. Tatsächlich gibt es in der VOB/C DIN 18330, Mauerarbeiten, über diesen Sachverhalt keine explizite Aussage. Daher sind die Abrechnungsregeln dieses Sonderfalles aus den Aussagen der DIN 18330, der DIN 1053, den Kommentaren sowie aus weiteren allgemeinen Vertragsbedingungen (ATV'en) abzuleiten. |
Source: | Mauerwerk 6 (2002), No. 5 |
Page/s: | 145-146 |
Language of Publication: | German |
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