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Die Bemessung von Flachstürzen wurde bisher vornehmlich auf der Basis der vom Deutschen Ausschuß für Stahlbeton herausgegebenen Flachsturzrichtlinie in ihrer Fassung von 1979 [1] durchgeführt. Diese nimmt Bezug auf die Stahlbetonnorm in der auf dem Konzept globaler Sicherheiten beruhenden Ausgabe (s. [2]) von 1988. Mit Ende des Jahres 2004 verliert diese Norm ihre Gültigkeit, so daß eine Neuregelung der Bemessung von Flachstürzen erforderlich ist. Es wird eine kurze Information zum Stand, zum zeitlichen Ablauf sowie zur Verfügbarkeit einer ersten überarbeiteten Version der Flachsturzrichtlinie gegeben.
 
Erschienen in:     Mauerwerk 8 (2004), Heft 6
 
Seite/n:     232-234
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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