Autor(en): | Kluge, U. |
Titel: | |
Kurzfassung: | Anlagen, Anlagenteile und technische Schutzvorkehrungen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen Anforderungen aus verschiedenen Rechtsbereichen wie z. B. Wasserrecht, Baurecht, Arbeitsschutzrecht usw. erfüllen. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Abdichtungsmittel zur Verwendung in Dichtkonstruktionen in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe (LAU-Anlagen). Die Anforderungen an die Materialien und die Prüfverfahren für deren Nachweis sind in den Zulassungsgrund-sätzen bzw. Prüfprogrammen des DIBt niedergelegt. Durch das DIBt wurden neue allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Gußasphalt-Dichtsysteme in LAU-Anlagen erteilt. |
Erschienen in: | Bautechnik 81 (2004), Heft 8 |
Seite/n: | 616-623 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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