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Kurzfassung: | Mit dem vorliegenden dritten Teil der dreiteiligen Serie "Schallschutz mit Hohlraumböden" wird der Übergang von der Untersuchung und Erforschung der schalltechnischen Parameter von Hohlräumböden im Labor zur Baupraxis ermöglicht. Während in Teil 1 [1] über die geschichtliche Entwicklung der Hohlraumböden seit Beginn der 1980er sowie über die wesentlichen Parameter der Luftschalldämmung - nämlich die Normflankenpegeldifferenz (Luftschalldämmung bei horizontaler Übertragung, Schallängsdämmung) und die Schalldämmung von Massivdecken mit Hohlräumböden im vertikalen Durchgang berichtet wurde, sind in Teil 2 der Aufsatzreihe [2] die Parameter der Trittschalldämmung - nämlich die bewertete Trittschallminderung (Trittschallverbesserung) und der bewertete Flankentrittschallpegel (bewerteter Normtrittschallpegel bei horizontaler Übertragung) dargestellt. Nachfolgend werden Vorschläge unterbreitet, wie in der Planung der am Bau erforderliche Schallschutz -entweder durch bauaufsichtliche Mindestanforderungen oder durch zivilrechtliche Vereinbarungen zwischen Nutzer und Investor - eingehalten werden kann, soweit dies die Hohlraumböden betrifft. |
Erschienen in: | Bauphysik 26 (2004), Heft 3 |
Seite/n: | 123-127 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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