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Kurzfassung: | Das Energieeinsparungsgesetz bildet die Rechtsgrundlage, die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagen-Verordnung stellen konkrete Anforderungen an den energiesparenden Wärmeschutz, dessen Nachweis im Rahmen der baurechtlichen Verfahren zu erbringen ist. Die Zuständigkeiten und der Vollzug der Wärmeschutzverordnung und der Heizungsanlagen-Verordnung sind in den Ländern unterschiedlich geregelt. Einheitliche Regelungen bestehen jedoch hinsichtlich der für den Wärmeschutz verwendeten Bauprodukte wie z. B. Mauersteine, Dämmstoffe, Rolladenkästen oder Verglasungen. Die Produkte sind in Bauregelliste A aufgeführt und müssen künftig mit dem baurechtlichen Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) gekennzeichnet sein. Der Hersteller muß im Ü-Zeichen die wesentlichen, also auch die wärmeschutztechnischen Merkmale seines Produkts ausweisen. Die rechtlichen und technischen Hintergründe energieeinsparrechtlicher Vorschriften sowie Verfahren zur Festsetzung von Rechenwerten für Bauprodukte werden erläutert. |
Erschienen in: | Bauphysik 18 (1996), Heft 6 |
Seite/n: | 184-192 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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