Autor(en): | Ackermann, Th. |
Titel: | |
Kurzfassung: | Nach der Wärmeschutzverordnung von 1994 müssen Heizkörper, die vor Fensterflächen angeordnet werden, mit einer rückseitigen, nicht demontierbaren Abdeckung versehen sein, deren Wärmedurchgangskoeffizient k kleiner als 0,9 W/(m²K) betragen muß. Da aufgrund abweichender Randbedingungen zur Bestimmung des k-Wertes einer solchen Konstruktion nicht die üblicherweise verwendeten Wärmeübergangswiderstände angesetzt werden können, wurde im Bundesanzeigr als hinreichendes Kriterium der Nachweis eines Wärmedurchlaßwiderstandes 1/ lambda größer als 0,85 m²K/W vorgegeben. Durch eine iterative Bestimmung des tatsächlich vorhandenen Wärmeübergangswiderstandes und des daraus ermittelten k-Wertes konnte gezeigt werden, daß der im Bundesanzeiger aufgeführte Anforderungswert an den Wärmedurchlaßwiderstand nicht zur Einhaltung der Anforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizienten nach Wärmeschutzverordnung ausreicht. |
Erschienen in: | Bauphysik 18 (1996), Heft 3 |
Seite/n: | 77-80 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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