Author(s): | Zehendner, H. |
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Abstract: | Im Jahre 1978 sind in Deutschland erstmals vom Gesetzgeber Vorschriften zum Zwecke der Energieeinsparung an die Wärmedämmung von Rohrleitungen bei Heizungsanlagen erlassen worden. Grundlage bei Heizungsanlagen sind Rechenwerte der Wärmeleitfähigkeit bei 40 °C Mitteltemperatur, die mit Prüfrohren unterschiedlicher Rohrdurchmesser nach DIN 52613 bestimmt werden. Die früheren Regelungen durch Bescheide des BMBau sind seit 1995 durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen des DIBt Berlin als Verwendbarkeitsnachweis ersetzt worden. Der Weg vom Meßwert der Wärmeleitfähigkeit für die entsprechenden Rohrdämmstoffe bis zur Festsetzung des Rechenwerts mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger nach heutigem Stand ist in der Veröffentlichung aufgezeigt worden. Eine Tabelle mit den Mindestdicken für alle üblichen Wärmeleitfähigkeitsgruppen erspart dabei aufwendige Umrechungen für die verschiedenen Durchmesser der Rohrleitungen. |
Source: | Bauphysik 23 (2001), No. 1 |
Page/s: | 25-32 |
Language of Publication: | German |
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