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Autor(en):     
 
Motzke, G.
 
Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Entscheidet sich ein Auftraggeber für Sichtbeton, ist eine in Beton gestaltete Oberfläche gewollt. Das setzt eine entsprechende Planung und Leistungsbeschreibung voraus. Diese kann sich in einer Zielbeschreibung erschöpfen, also in der Vorgabe der Anforderungsparameter an den Sichtbeton. Dann bleibt es Aufgabe des Unternehmers, die baulichen Voraussetzungen für die Verwirklichung, also den Weg zum Ziel, selbst zu bestimmen. Planung und Ausschreibung können aber auch neben der Zielvorgabe die bautechnischen Umstände erfassen, die Einfluß auf die Oberfläche nehmen. Diese Vorgabe bestimmt bei ordnungsgemäßer und fachtechnisch sorgfältiger Art das Aussehen und beeinflußt deshalb die Einstandspflicht entscheidend. Zu empfehlen ist zudem, im Vertrag Parameter für die Tauglichkeitsprüfung einzuführen.
 
Erschienen in:     Beton- und Stahlbetonbau 97 (2002), Heft 12
 
Seite/n:     619-634
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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